Diskussion:Landkreis
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Saarbrücken
[Quelltext bearbeiten]Bei der am 1. Januar 1974 erfolgten Eingliederung in den Stadtverband Saarbrücken (heute Regionalverband Saarbrücken) erhielt die Landeshauptstadt keinerlei Sonderrechte. MfG Harry8 09:25, 31. Mai 2018 (CEST)
Geschichtsabschnitt nach 1939
[Quelltext bearbeiten]Man fragt sich, ob die breiten Ausführungen, betr. Mecklenburg-Vorpommern, wirklich derart "geschichtsrelevant" für die deutschen Landkreise insgesamt sind. --129.187.244.19 12:39, 27. Okt. 2020 (CET)
Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.
[Quelltext bearbeiten]Die Einleitung legt nahe dass die Begrifflichkeit im Bundesrecht geregelt ist, und allgemein einheitlich geregelt ist. Ist das so? Oder sollte man das weniger verwirrend formulieren?--Jocme (Diskussion) 23:29, 1. Jan. 2022 (CET)
Karte - "Politische Gliederung Deutschlands..."
[Quelltext bearbeiten]Warum liegt diese Karte nicht in einer Auflösung vor, in der man die Beschriftung der Landkreise auch lesen kann ? So macht das wenig Sinn. --2A02:8071:5283:AB00:CCD9:AE19:6EA3:FEA6 09:46, 22. Apr. 2023 (CEST)
"oft"? Beleg gesucht
[Quelltext bearbeiten]"Einige kreisangehörige Gemeinden können besondere Bezeichnungen tragen, die sie aufgrund ihrer Geschichte oder Größe erhalten haben, Beispiele: Stadt, Markt, Flecken, Bergstadt etc. Bezeichnungen dieser Art sind verwaltungsrechtlich oft ohne Bedeutung."
Gibt es Fälle, in denen "Bezeichnungen dieser Art" verwaltungsrechtlich eine "Bedeutung" haben? (falls ja: welche?) Ich kommentiere es aus. --Search'n'write (Diskussion) 08:54, 9. Mai 2024 (CEST)